Die Betriebsaufspaltung
3. Aufl. 2005
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
B. Wesen und Rechtfertigung der Betriebsaufspaltung
I. Wesen der Betriebsaufspaltung
Literatur: Wehrheim, Die Betriebsaufspaltung im Spannungsfeld zwischen wirtschaftlicher Einheit und richterlicher Selbständigkeit, BB 2001, 913.
Nach der Rechtsprechung besteht das Wesen der Betriebsaufspaltung darin, dass eine nach ihrem äußeren Erscheinungsbild nur vermögensverwaltende und damit an sich nicht gewerbliche Tätigkeit, nämlich das Vermieten und Verpachten von Wirtschaftsgütern, in eine gewerbliche Tätigkeit umqualifiziert wird, wenn der Mieter (Pächter) ein Unternehmen betreibt (Betriebsunternehmen) und zwischen diesem und dem Vermieter (Verpächter) eine enge wirtschaftliche Verflechtung besteht. In einem solchen Fall bezeichnet man die Vermietungs- oder Verpachtungstätigkeit als Besitzunternehmen.
Besitzunternehmen und Betriebsunternehmen bilden nicht – wie früher z. T. angenommen wurde – ein einheitliches Unternehmen. Sie sind zwei selbständige Unternehmen.
II. Rechtfertigung der Betriebsaufspaltung
1. Die Reinhardtsche These
Reinhardt hat die Betriebsaufspaltung unter Hinweis auf die Gleichmäßigkeit der Besteuerung – allein mit der in § 1 StAnpG vorgeschriebenen nationalsozialistischen B...