Verantwortliche Führung einer Steuerberatungsgesellschaft durch einen Steuerberater
Leitsatz
1. Die verantwortliche Führung einer Steuerberatungsgesellschaft erfordert die maßgebliche Gestaltung sämtlicher von der Gesellschaft
zu erbringender Beratungsleistungen. Die nur gelegentliche Anwesenheit des Steuerberater-Geschäftsführers in den Geschäftsräumen
reicht nicht aus.
2. Der Steuerberater-Geschäftsführer muss jederzeit innerhalb einer angemessenen und vernünftigen Zeitspanne für den Mandanten
und für die Erledigung von Bürogeschäften erreichbar sein und für das kurzfristig notwendig werdende persönliche Gespräch
mit Mandanten in angemessener Zeit zur Beratungsstelle der Gesellschaft gelangen können. Eine Fahrzeit von einer Stunde bzw.
einer räumlichen Entfernung von ca. 50 km ist unproblematisch.
3. Die verantwortliche Führung erfordert es, dass der Steuerberater selbst Beratungsgespräche mit den Mandanten führt und
im Rahmen von Betriebsprüfungen und Jahresabschlussgesprächen mitwirkt.
4. Kennt der Steuerberater-Geschäftsführer weder die Höhe des Gehalts der Angestellten noch den Vermieter der Praxisräume
bzw. die Höhe der monatlichen Miete und hat er in den Praxisräumen kein eigenes alleiniges Arbeitszimmer, spricht das gegen
die verantwortliche Führung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 892 Nr. 14 EFG 2006 S. 598 Nr. 8 INF 2006 S. 121 Nr. 4 HAAAB-74446
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