Erlass von Einkommensteuer bei Versagung der Steuervergünstigung für eine in zwei Teilbeträgen ausbezahlte Abfindung
sachliche Unbilligkeit
Leitsatz
1. Wird dem Steuerpflichtigen mehr genommen, als er erwirtschaftet hat, wird die Einkommensteuer zur Substanzsteuer und verliert
dadurch ihre verfassungsrechtliche Rechtfertigung, so dass der damit einhergehende Grundrechtseingriff nicht mehr verfassungsgemäß
ist.
2. Wird eine Entschädigung in zwei Teilbeträgen ausbezahlt und daher wegen fehlender Zusammenballung zum normalen Tarif besteuert,
so dass im Ergebnis die zweite Entschädigungsrate hinwegbesteuert wird, ist die auf die Abfindung entfallende Einkommensteuer
aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen, soweit sie die bei Anwendung des ermäßigten Steuersatzes entstehende Steuer
übersteigt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): QAAAB-74417
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