Aufwendungen für die Teilnahme einer Religionslehrerin an einer Gruppenreise nach Israel
Leitsatz
1. Aufwendungen einer Religionslehrerin für die Teilnahme an einer Gruppenreise nach Israel unterliegen nicht dem Werbungskosten-Abzug,
wenn die nahezu ausschließlich berufliche Veranlassung der Reise nicht festgestellt werden kann.
2. Das gilt auch dann, wenn die Reise vom bischöflichen Generalvikariat eines Bistums organisiert und geleitet wird und wenn
es sich um einen Lehrer-Fortbildungskurs des Niedersächsischen Landesinstituts für Lehrerfortbildung, Lehrerbildung und Unterrichtsforschung
(NLI) mit religionspädagogischen Zielen handelte.
3. Werden nach dem Programm des Studienaufenthaltes im wesentlich allgemein interessierende Veranstaltungen durchgeführt und
vorrangig historische Orte, Museen, Ausgrabungen etc. besucht, spricht das gegen die ausschließlich berufliche Veranlassung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): RAAAB-74408
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.