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Verschärfte Durchsetzung der Publizitätspflicht
Die Unternehmen in Deutschland müssen sich auf weit reichende Änderungen bei der Publizität ihrer Jahresabschlüsse und der sonstigen Unternehmensdaten einstellen. Denn die Bundesregierung hat am den Entwurf eines Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) beschlossen.
Demnach sollen die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister ab zwingend elektronisch geführt werden; die Registerführung bliebe den Amtsgerichten zugewiesen. Einzureichende Unterlagen würden nur noch elektronisch übermittelt, um Eintragungen zu beschleunigen. Hier sind aber Übergangsfristen geplant, sodass ggf. bis 2009 weiterhin Papieranmeldungen vorgenommen werden können.
Zudem ist vorgesehen ein sog. „Unternehmensregister” einzuführen, d. h. ei...