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BBV 1/2006 S. 8

Aktionärsforumsverordnung seit in Kraft

Die Aktionsforumsverordnung ist am in Kraft getreten. Ziel der vom Bundesjustizministerium erlassenen Verordnung ist eine einfachere Kommunikation zwischen den Aktionären durch die Nutzung moderner Informationstechnologien bei gleichzeitiger Verbesserung der Kontrolle. So können Aktionäre nun unter www.ebundesanzeiger.de, www.unternehmensregister.de und www.aktionaersforum.de z. B. zu einem gemeinsamen aktienrechtlichen Antrag oder zur Ausübung des Stimmrechts in einer Hauptversammlung aufrufen. Das Aktionärsforum geht auf das Gesetz zur Unternehmenskontrolle und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) zurück, das bereits zum in Kraft getreten war.