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Squeeze out verfassungsgemäß
Das Squeeze out von Minderheitsaktionären nach den §§ 327a ff. AktG ist verfassungsgemäß, da die gesetzliche Regelung einen wirtschaftlichen Ausgleich der Minderheitsaktionäre hinreichend gewährleistet. Dabei ist insbesondere unschädlich, dass die Abfindung in einem ersten Schritt von dem Hauptaktionär als Schuldner festgelegt wird (§ 327b Abs. 1 Satz 1 AktG), weil ihre Angemessenheit gem. § 327c Abs. 2 Satz 2 und 3 AktG durch einen oder mehrere Prüfer zu prüfen ist. Die Prüfer werden auf Antrag des Hauptaktionärs vom Gericht ausgewählt und bestellt.
▶ Vgl. hierzu BGH, Hinweisbeschluss v. 25. 7. 2005 - II ZR 327/03, Invensys Metering Systems AG/Meinecke AG