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IWB 1/2006 S. 1007

Serbien-Montenegro | Mehrwertsteuerbefreiungen

Seit August 2005 gelten in Serbien-Montenegro bezüglich der mit Wirkung ab eingeführten Mehrwertsteuer von 18 % Steuerbefreiungen für alle Organisationen und Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Sozialfürsorge sowie auch für Kirchen. Für den Verkauf von Medikamenten, medizinischem Material, medizinischen Geräten, aber auch von Lebensmitteln wie Fleisch, Fisch, Getreideprodukten, Obst und Gemüse wurde ab August ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 8 % eingeführt (siehe Vesti, Bad Vilbel, v. , S. 8).

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