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Unentgeltliche Überlassung einer Wohnung an einen Angehörigen
Eine unentgeltliche Überlassung einer Wohnung an einen Angehörigen i. S. des § 4 Satz 2 EigZulG liegt nicht vor, wenn der bisherige Eigentümer bei der Übertragung des Eigentums sich an der Wohnung ein Nutzungsrecht vorbehält. Davon ist auszugehen, wenn der bisherige Eigentümer nach der Übergabe der Wohnung diese weiterhin unverändert selbst nutzt, auch wenn keine ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarungen hinsichtlich der Nutzung der Wohnung getroffen wurden.S. 8