Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zulage für separaten Raum?
Der Umbau eines ehemaligen Kuhstalls zu einem ca. 42 qm großen Wohnraum, der unmittelbar an das Wohnhaus angrenzt, kann einen Anspruch auf Eigenheimzulage begründen, auch wenn dieser Raum vom Wohnhaus nicht direkt betreten werden kann, sondern wenn das Wohnhaus zwecks Betreten zunächst verlassen werden muss und der Raum nur durch zwei Türen, die auf die jeweilige Hofseite des Grundstücks hinausführen, zu erreichen ist.