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Werte 2006 für unentgeltliche/verbilligte Mahlzeiten
Die Sachbezugswerte ab Kalenderjahr 2006 sind durch Art. 1 der Dritten Verordnung zur Änderung von gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung v. (BGBl 2005 I S. 3493) festgesetzt worden. Hiernach beträgt der Wert für Mahlzeiten, die ab Kalenderjahr 2006 gewährt werden, einheitlich bei allen Arbeitnehmern in allen Ländern für ein Mittag- oder Abendessen 2,64 €, für ein Frühstück 1,48 €. Im Übrigen wird auf R 31 Abs. 7 und 8 LStR 2005 hingewiesen.