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Kindergeld: Minderung eigener Einkünfte und Bezüge des Kinds
Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung mindern die Summe der zu berücksichtigenden Einkünfte und Bezüge i. S. von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG. Es ist nicht ersichtlich, weshalb Krankenversicherungsbeiträge von Beamten nicht ebenso abgezogen werden können wie Krankenversicherungsbeiträge von Personen, die der gesetzlichen Sozialversicherung angehören. Anmerkung: Da die Familienkasse Revision eingelegt haben soll, ist anzuraten, vergleichbare Fälle offen zu halten, falls die Familienkassen in vergleichbaren Fällen eine Entscheidung zugunsten der Steuerpflichtigen ablehnen.