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Voraussetzungen von Sammelauskunftsersuchen
Bei der Überprüfung einer konkreten Tätigkeit des Finanzamts für Fahndung und Strafsachen auf Rechtmäßigkeit ist zu unterscheiden zwischen der Aufgabenzuweisung einerseits und den zur Erfüllung dieser Aufgaben verliehenen Befugnissen andererseits. Eine konkrete Maßnahme des Finanzamts ist rechtmäßig, wenn es sich im Rahmen des ihm zugewiesenen Aufgabenbereichs gehalten hat und ihm die in Anspruch genommene Befugnis nach dem Gesetz auch zusteht. Will das Finanzamt im Besteuerungsverfahren zur Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle tätig werden, bedarf es eines hinreichenden Anlasses für das Tätigwerden. Dieser ist zu bejahen, wenn es bei vier von vier überprüften Ärzten zu Differenzen zwischen Wareneinkauf und Erlösen hinsichtlich eines bestimmten Produkts mit der Folge nicht erk...