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Haftung des gesetzlichen Vertreters einer Kapitalgesellschaft
Steht für die steuerliche Haftung des gesetzlichen Vertreters einer Kapitalgesellschaft fest, dass diese im Zeitpunkt der von ihm unterlassenen Steuervoranmeldung und Vorauszahlung über ausreichend liquide Mittel verfügte, ist der mit der Haftung vom Finanzamt geltend gemachte Steuerausfallschaden in voller Höhe kausal verursacht, ohne dass es auf die Berechnung einer Tilgungsquote ankommt.