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Arbeitsförderung | Nettoentgelte für das Kurzarbeiter- und Winterausfallgeld 2006
Die Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld und Winterausfallgeld für das Jahr 2006 v. 14. 12. 2005 ist im BGBl 2005 I S. 3481 bekannt gemacht worden und tritt am 1. 1. 2006 in Kraft. Die pauschalierten Nettoentgelte ergeben sich aus der dieser Verordnung als Anlage beigefügten Tabelle.