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Sozialversicherung | Änderungen zum 1. 1. 2006
Wie üblich treten zum Jahresbeginn 2006 verschiedene Änderungen im Bereich des Leistungs- und Beitragsrechts der Sozialversicherung in Kraft. Dazu gehören die Dritte Verordnung zur Änderung von gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung v. 16. 12. 2005 (BGBl 2005 I S. 3493), die im Wesentlichen eine Anpassung der Sachbezugswerte an die Preisentwicklung beinhaltet, die Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2006 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2006 v. 21. 12. 2005, BGBl 2005 I S. 3627) sowie die Verordnung zur Bestimmung der Beiträge und der Beitragszuschüsse innerhalb der Versicherung der Landwirte für 2006 (Beitragsverordnung Landwirtschaft 2006). Der Beitrag beläuft sich hier in den alten Bundesländern auf 199 € und in den neuen Bundesländern auf 168 €.