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Entgeltfortzahlung | Verkündung des Aufwendungsausgleichsgesetzes
Das Gesetz über den Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen und zur Änderung weiterer Gesetze v. ist im BGBl 2005 I S. 3686 verkündet worden und am in Kraft getreten. Das Gesetz ersetzt die bisher noch weiter geltenden Vorschriften des früheren Lohnfortzahlungsgesetzes. Zu diesem Zeitpunkt nehmen alle Arbeitgeber am Ausgleich der Aufwendungen aus Anlass von Schwangerschaft und Mutterschaft teil. Dagegen betrifft das Umlageverfahren zum Ausgleich der Aufwendungen durch Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall lediglich Arbeitgeber mit bis zu 30 Arbeitnehmern.