Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2006
Bezug: BStBl 2004 I S. 1014
Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sachbezugsverordnung zu bewerten. Dasselbe gilt für Mahlzeiten zur üblichen Beköstigung anlässlich oder während einer Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Die Sachbezugswerte ab Kalenderjahr 2006 sind durch Artikel 1 der Dritten Verordnung zur Änderung von gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung vom (BGBl 2005 I S. 3493) festgesetzt worden. Hiernach beträgt der Wert für Mahlzeiten, die ab Kalenderjahr 2006 gewährt werden, einheitlich bei allen Arbeitnehmern in allen Ländern
für ein Mittag- oder Abendessen 2,64 Euro,
für ein Frühstück 1,48 Euro.
Im Übrigen wird auf R 31 Abs. 7 und 8 LStR 2005 hingewiesen.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
BMF v. - IV C 5 -
S 2334 - 113/05
Fundstelle(n):
BStBl 2005 I Seite 1063
DB 2006 S. 18 Nr. 1
DStR 2006 S. 39 Nr. 1
EStB 2006 S. 60 Nr. 2
INF 2006 S. 86 Nr. 3
StB 2006 S. 46 Nr. 2
StBW 2006 S. 9 Nr. 3
WPg 2006 S. 160 Nr. 3
RAAAB-73851