Grunderwerbsteuerliche „Rückgängigmachung” eines Kaufvertrages mit Ehegatten als Erwerbern bei anschließender Veräußerung
an eine GmbH der Ehegatten
Leitsatz
Es kann auch dann eine Rückgängigmachung des Grundstückskaufvertrags i.S. von § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG vorliegen, wenn ein
Ehepaar (Erwerber) und die Grundstücksveräußerer den Kaufvertrag aufheben, das Grundstück nunmehr an eine GmbH der Ehegatten,
vertreten durch den Ehemann als alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer, weiterveräußert wird, zum Zeitpunkt der Weiterveräußerung
immer noch eine Auflassungsvormerkung zugunsten der Ehegatten im Grundbuch eingetragen ist und die Ehegatten der in dem zweiten
Vertrag begründeten Schuld der GmbH beitreten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): AAAAB-73809
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