Vorsteueraufteilung bei Sanierung eines Mehrfamilienhauses nach Umsatzschlüssel
Leitsatz
Auch wenn die Sanierung eines anschließend teils steuerpflichtig, teils steuerfrei verwendeten Mehrfamilienhauses nach Baufortschritten
durchgeführt und unter Aufmaß für das komplette Gebäude abgerechnet worden ist, darf die Vorsteueraufteilung nach dem Verhältnis
der anschließend mit den einzelnen Gebäudeteilen erzielten Umsätze „Umsatzschlüssel”) vorgenommen werden (Anschluss an BFH-Rechtsprechung,
gegen Auffassung der Finanzverwaltung).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 9/2006 S. 455 EFG 2006 S. 380 Nr. 5 INF 2006 S. 93 Nr. 3 RAAAB-73436
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