1. Pensionspferdehaltungsleistungen an sog. Nichtlandwirte' gehören auch dann nicht zu den Leistungen, für die gem. § 24 UStG
in seiner gemeinschaftsrechtlichen Auslegung eine Pauschalbesteuerung zugelassen ist, wenn die Pferdehaltung auf eigener Futtergrundlage
erfolgt.
2. Leistungen, die keinen landwirtschaftlichen Zwecken dienen und sich auch nicht auf normalerweise in land- und forstwirtschaftlichen
Betrieben verwendete Mittel beziehen, sind von der Pauschalierung nicht erfasst.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 459 Nr. 6 UStB 2006 S. 165 Nr. 6 JAAAB-73417
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