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Neuregelung der Ausweisvorschriften für Finanzinstrumente durch IFRS 7
Eine Betrachtung mit Blick auf Nicht-Banken
Die Ausweisvorschriften für Finanzinstrumente wurden durch IFRS 7 nunmehr in einem Standard zusammengefasst und erweitert. Durch die Neuregelung soll sichergestellt werden, dass für den Abschlussadressaten der Einfluss von Finanzinstrumenten auf die wirtschaftliche Lage des bilanzierenden Unternehmens klarer erkennbar ist und Risiken, die durch diese Finanzinstrumente begründet werden, auf Grundlage des Jahresabschlusses besser einschätzbar sind.
I. Zielsetzung und Anwendungsbereich des IFRS 7
Seit dem bestehen neue Ausweisanforderungen für Finanzinstrumente nach IFRS. Die neuen Vorschriften werden in IFRS 7 „Financial Instruments: Disclosures” zusammengefasst und gehen auf die Ausweisvorschriften zurück, die bislang in IAS 30 „Disclosures in the Financial Statements of Banks and Similar Financial Institutions” und IAS 32 „Financial Instruments: Disclosure and Presentation” enthalten waren. IAS 30 wurde durch IFRS 7 S. 26aufgehoben (IFRS 7.45); IAS 32 regelt künftig nur noch die Darstellung von Finanzinstrumenten und wurde entsprechend umbenannt in „Financial Instruments: Presentation” (IFRS 7 C2). IFRS 7 ist auf alle Geschäftsjahre anzuwenden, die ab dem beginnen; eine frühere Anwendung wird e...