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FG Köln 23.06.2005 13 K 4261/00, NWB direkt 52/2005 S. 3

Nichtigkeit eines Bescheids an den Rechtsvorgänger

Ein Körperschaftsteuerbescheid ist nach einer Verschmelzung an den Rechtsnachfolger zu richten. Eine Wirksamkeit ist im Falle der Zustellung an den Rechtsvorgänger allenfalls mit dem Zusatz „zu Händen des Rechtsnachfolgers” gegeben.