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OVG Münster 04.11.2005 16 B 735/05, NWB 52/2005 S. 426

Straßenverkehrsrecht | EU-Führerschein nach Entzug der deutschen Fahrerlaubnis

Eine ersatzweise nach dem Entzug der Fahrerlaubnis (hier: wegen Drogenkonsums) im EU-Ausland (hier: Tschechien) erworbene Fahrerlaubnis kann bei fortbestehender fehlender Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs ebenfalls aufgehoben werden. Die Gewährleistung von Freizügigkeit im EU-Raum steht dieser Maßnahme nicht entgegen (; a. A. wohl , DAR 2005 S. 650).