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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VI 203/03

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1, EStG § 5 Abs. 1, HGB § 252 Abs. 1, HGB § 249 Abs. 1, BGB § 675

Bilanzierung von Inkassoprovisionen bei laufendem Beitreibungsverfahren

Leitsatz

Die während eines laufenden Inkassoverfahrens auf beigetriebene Teilbeträge vereinnahmten Provisionen sind Betriebseinnahmen. Eine bilanzielle Abgrenzung über die übliche Dauer des gesamten Inkassoverfahrens - im Streitfall 10 Jahre - ist nicht möglich.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 9/2006 S. 457
DB 2007 S. 18 Nr. 27
DStRE 2006 S. 897 Nr. 15
SJ 2006 S. 24 Nr. 8
StuB-Bilanzreport Nr. 12/2006 S. 473
KIEHL EAAAB-73021

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