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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VI 117/03

Gesetze: AO § 162 Abs. 1, AO § 169 Abs. 2, AO § 171 Abs. 5

Schätzungsbefugnis und Schätzungshöhe

Leitsatz

Aufgrund einer Bargeldverwendungsrechnung kann die Buchführung verworfen werden. Eine Hinzuschätzung in Höhe nicht plausibel erklärter Vermögenszuwächse ist nicht zu beanstanden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
XAAAB-73019

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