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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - IV 70/03

Gesetze: VO (EG) Nr. 800/1999 Art. 11 Abs. 1VO (EG) Nr. 800/1999 Art. 11 Abs. 2VO (EG) Nr. 800/1999 Art. 11 Abs. 4VO (EG) Nr. 800/1999 Art. 21 Abs. 1ZK Art. 23ZK Art. 24

Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei Gefrierbrand

Leitsatz

Rindfleisch ist erst dann nicht mehr von handelsüblicher Qualität, wenn der Gefrierbrandbefall auch eine Ranzigkeit des Fleisches bewirkt hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
JAAAB-73015

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