Streitwertbemessung bei fehlender Steuerbelastung oder erstrebten Steuererhöhungen
Leitsatz
Bei Klagen gegen Null-Bescheide kommt eine Streitwertbemessung nach dem Eingangswert der Streitwert-Tabelle in Betracht, wenn
es sich um eine steuerlich und wirtschaftlich überflüssige Klageerhebung handelt.
Soll mit der Klage z.T. eine höhere Steuerbelastung als bisher erstritten werden, so kommt eine additive Berücksichtigung
des Steuererhöhungsbetrages als Teilstreitwert nur in Betracht, wenn im Gesamtstreitwert der dafür maßgebende sonstige Vorteil
nicht seinerseits bereits betragsmäßig enthalten ist.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): KAAAB-73006
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei