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FG München Urteil v. - 3 K 3272/03

Zolltarifliche Einreihung von Funkempfangsmodulen

Leitsatz

Receiver, die zum Datenempfang dienen, indem sie das hochfrequent empfangene Eingangssignal demodulieren und das enthaltene Sprach- oder Datensignal isolieren und die in verschiedenen Geräten eingesetzt werden können, sind Funkempfangsgeräte. Der Umstand, dass sie an eine Stromquelle bzw. in Ausgabeeinheiten angeschlossen bzw. eingebaut werden müssen, ändert nichts daran, dass sie die wesentlichen und eigentlichen Merkmale eines vollständigen Funkempfangsgerätes aufweisen. Solche Receiver sind als Teile von Maschinen in die Unterposition 8527 9098 der Kombinierten Nomenklatur (KN) einzureihen.

Fundstelle(n):
WAAAB-72993

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