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Societas Europaea
I. Definition
Die Societas Europaea (SE) - die Europäische Aktiengesellschaft - stellt eine supranationale Gesellschaftsform der EU dar. Ihre gemeinschaftsrechtlichen Rechtsgrundlagen sind in einer Verordnung über das Statut der Societas Europaea (Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 v. ) und einer Richtlinie über die Arbeitnehmermitbestimmung (Richtlinie 2001/86/EG ) geregelt. Ihre Umsetzung in innerstaatliches Recht ist durch das am in Kraft getretene Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEEG) erfolgt. Das SEEG setzt dabei nur die EU-Verordnung um, die als unmittelbar wirksames Recht weiterhin Geltung besitzt. Insbesondere enthält das SEEG als Artikelgesetz in Artikel 1 das Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-Ausführungsgesetz - SEAG).
Durch die Einführung dieser Gesellschaftsform soll international agierenden Unternehmen eine grenzüberschreitende Betätigung erleichtert und die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen gestärkt werden. Vor Inkrafttreten des SEEG konnte beispielsweise ein deutsches Unternehmen ein Tochterunternehmen im europäischen Ausland nur nach dem am Sitz der Gesellschaft herrschenden nationalen Recht errichten. Da die bereits 1985 geschaffene erste supranationale Gesell...