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FG Hessen 13.07.2005 2 K 61/05, NWB direkt 51/2005 S. 5

Unterhaltszahlungen an mehrere Personen

Bei der Berechnung der Einkünfte und Bezüge der unterhaltsberechtigten Personen sind die geleisteten Pflichtbeiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung nicht als Einkünfte zu berücksichtigen.