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Veräußerung von weniger als vier Objekten
Die Zahl der Objekte und der zeitliche Abstand zwischen Anschaffung und Veräußerung der Objekte hat für die Frage einer gewerblichen Betätigung indizielle Bedeutung. Auf diese Indizien kommt es jedoch nicht an, wenn die Tätigkeit dem entspricht, was für einen Gewerbebetrieb typisch und dem Bild der Vermögensverwaltung fremd ist.