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Start des aktionärsforum.de
Am ist die Aktionärsforumsverordnung (AktFoV) v. (BGBl 2005 I S. 3193) in Kraft getreten. Damit können Aktionäre im Internet unter den Adressen www.ebundesanzeiger.de und www.unternehmensregister.de sowie www.aktionärsforum.de (sofern der verwendete Browser dies technisch unterstützt) zu einem gemeinsamen aktienrechtlichen Antrag oder zur Ausübung des Stimmrechts in einer Hauptversammlung aufrufen. Das Forum dient nicht zur Auseinandersetzung über Inhalte, sondern ist eine reine elektronische „Pinwand”, um anderen Aktionären die Kontaktaufnahme und anschließende gemeinsame Aktion zu ermöglichen.