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Rentenversicherung | Erwerbsminderungsrente bei Arbeitsunfall im EU-Ausland
Nach dem war Voraussetzung für den Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung u. a., dass insoweit ein Arbeitsunfall im Sinne der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung erforderlich sei; ein Arbeitsunfall in einem anderen Staat der EU reiche nicht aus. Dies ist durch die Rechtsprechung des EuGH überholt. Dieser hat entschieden, dass bei den in Deutschland geltenden besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sowohl Sachverhalte zu berücksichtigen sind, die in anderen EU-Mitgliedstaaten verwirklicht wurden, als auch, dass ein in einem anderen EU-Mitgliedstaat erlittener Arbeitsunfall (und die hieraus gezahlte Rente) bei der Entscheidung über die Rentenberechtigung wie ein inländischer Arbeitsunfall zu berücksichtigen ist. Auf die Drei-Fünftel-R...