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BMF 06.12.2005 IV B 2 - S 2134 a - 42/05, NWB 51/2005 S. 410

Einkommensteuer | Ertragsteuerliche Behandlung von Emissionsberechtigungen

Durch das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) v. (BGBl 2004 I S. 1578) wurden die rechtlichen und institutionellen Voraussetzungen für ein gemeinschaftsweites Emissionshandelssystem in Deutschland geschaffen. Das TEHG schreibt vor, dass die Betreiber der durch das Gesetz erfassten Anlagen für deren Emissionen Berechtigungen nachweisen müssen. Diese werden ihnen nach Maßgabe des Gesetzes über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2005 bis 2007 (Zuteilungsgesetz 2007 – ZuG 2007) v. (BGBl 2004 I S. 2211) in einer gewissen Höhe zugeteilt und sind handelbar. Nach Ablauf eines Emissionszeitraums (Kalenderjahr) müssen die Berechtigungen für die erfolgten CO2-Emissionen abgegeben werden. Reichen die ausgegebenen Emissionsberechtigungen nicht aus, müssen fehlende Berechtigungen...BGBl 2004 I S. 2273BGBl 2004 I S. 1578