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FG München Urteil v. - 9 K 1522/05

Gesetze: EStG § 64 Abs. 2 S. 1, AO § 37 Abs. 2, AO § 174 Abs. 4, AO § 174 Abs. 5, FGO § 60 Abs. 3

Weiterleitung des Kindergelds an den vorrangig berechtigten Elternteil

Leitsatz

Wurde das Kindergeld an den nach § 64 Abs. 2 S. 1 EStG nachrangig kindergeldberechtigten Elternteil ausbezahlt und hebt die Familienkasse die Kindergeldfestsetzung nachträglich auf, so ist die Entscheidung der Familienkasse, nicht auf die Rückforderung des Kindergeldes wegen Weiterleitung an den vorrangig kindergeldberechtigten Elternteil zu verzichten, weil dieser keine Erklärung nach Maßgabe von DA 64.4 Abs. 4 der DA-FamEStG abgegeben hat, nicht ermessensfehlerhaft.

Fundstelle(n):
XAAAB-72222

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