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BFH 3.8.2005 I R 87/04, IWB 23/2005 S. 992

Doppelbesteuerung | Vertreter-Betriebsstätte durch Geschäftsführer einer ausländischen Kapitalgesellschaft?

Ein portugiesisches Unternehmen hat nur dann in Deutschland einen ständigen Vertreter i. S. des Art. 5 Abs. 5 DBA-Portugal, wenn sich eine für das Unternehmen tätige Person mehr als nur vorübergehend in Deutschland aufhält. Das ist nicht der Fall, wenn eine solche Person jeweils für zwei bis fünf Tage nach Deutschland einreist und sich hier bis zu 60 Tagen im Kalenderjahr aufhält (). • Hinweis: Die Klin., eine portugiesische LDA mit Sitz und Geschäftsleitung in Portugal, hatte im Streitjahr 1998 in Deutschland mehrere Bauausführungen im Feuerungsbau von jeweils weniger als sechs Monaten Dauer unternommen. Die den Bauausführungen zugrunde liegenden Werkverträge wurden von einem der drei Geschäftsführer der Klin. in den Büros der inländischen Auftraggeber aus...BStBl II 1999, S. 694BStBl II 2002, S. 846