Erwerb unter nahen Angehörigen nur eigenheimzulagebegünstigt, wenn im Voraus getroffene, klare und eindeutige Vereinbarungen
vorliegen, die einem Fremdvergleich standhalten
Leitsatz
Zur steuerrechtlichen Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen.
Die von der Rechtsprechung zum Fremdvergleich entwickelten Grundsätze sind auch dann uneingeschränkt anwendbar, wenn ausnahmsweise
nicht der Abzug von Betriebsausgaben oder Werbungskosten streitig ist, sondern auch, wenn es sich um private Vorgänge handelt,
die steuerlich begünstigt sind, z.B. wenn die Inanspruchnahme des Abzugsbetrages nach § 10e Abs. 1 EStG davon abhängt, ob
ein Miteigentümer eines Grundstücks die gesamten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Objekts getragen hat.
Der Fremdvergleich ist auch im Bereich der Eigenheimzulage anwendbar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): WAAAB-71622
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