Kein Gestaltungsmissbrauch bei Option zur Umsatzsteuer im Falle der Vermietung von Büroräumen an Gesellschaft durch Gesellschafter-Geschäftsführer
Leitsatz
Optiert der Veräußerer bei Lieferung eines Grundstücks nach § 9 Abs. 1 UStG und verzichtet er auf die Steuerfreiheit nach
§ 4 Nr. 9a, liegt grundsätzlich kein Gestaltungsmissbrauch vor.
Der Abschluss eines Mietvertrages zwischen Gesellschafter und Gesellschaft bzw. Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist weder unangemessen
noch ungewöhnlich.
Vermietet der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft zusammen mit seiner Ehefrau Büroräume an die Gesellschaft,
liegt darin kein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 1416 Nr. 23 EFG 2005 S. 1813 Nr. 22 KÖSDI 2006 S. 14924 Nr. 1 UStB 2006 S. 5 Nr. 1 HAAAB-71614
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