Abgrenzung Pachtvertrag/Wirtschaftsüberlassungsvertrag bei Überlassung eines landwirtschaftlichen Betriebes
Leitsatz
Unter einem Wirtschaftsüberlassungsvertrag ist die unentgeltliche Nutzungsüberlassung des land- und forstwirtschaftlichen
Betriebes gegen Versorgungsleistungen zu verstehen.
Vom Pachtvertrag unterscheidet sich die Wirtschaftsüberlassung im Wesentlichen nur durch die Entgeltlichkeit. An einem angemessenen
Pachtzins (Entgelt) fehlt es, wenn eine erhebliche Abweichung vom üblichen Pachtzins anzunehmen ist.
Ist erkennbar, dass mit den Leistungen nur die Versorgung des Verpächters gesichert werden soll (z.B. altenteilsähnliche
Leistungen), so liegt kein Pachtzins vor, der zur Annahme der Entgeltlichkeit führen kann.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 105 Nr. 2 CAAAB-71565
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