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FG Hamburg 10.08.2005 II 155/05, NWB direkt 49/2005 S. 10

Zu den Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs

Die Tatsache, dass eine Leistungsbeziehung zu einem Zeitpunkt abgewickelt wurde, in der die Betriebsaufgabe des Rechnungsausstellers schon erklärt war, spricht nicht zwingend gegen eine noch von dem Rechnungsaussteller ausgeübte unternehmerische Tätigkeit. Sie begründet jedoch weitergehenden Klärungsbedarf in Bezug auf die Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs.