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BFH 18.08.2005 V R 50/04, NWB direkt 49/2005 S. 9

„Techno”-Veranstaltung als steuerbegünstigtes Konzert

Konzerte i. S. des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG 1993 sind Aufführungen von Musikstücken, bei denen Instrumente und/oder die menschliche Stimme eingesetzt werden. Hingegen ist das bloße Abspielen eines Tonträgers kein Konzert. Bei Musik, die durch Verfremden und Mischen bestehender Musik entsteht, können Plattenteller, Mischpulte und CD-Player „Instrumente” sein, wenn sie (wie konventionelle Musikinstrumente) zum Vortrag eines Musikstücks und nicht nur zum Abspielen eines Tonträgers genutzt werden. Eine „Techno”-Veranstaltung kann ein Konzert i. S. des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG 1993 sein.