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FG München 26.07.2005 6 K 4602/03, NWB direkt 49/2005 S. 5

Bürokostenzuschuss für häusliches Arbeitszimmer

Bei einem als Verkaufsleiter im Tankstellenbereich tätigen Arbeitnehmer, der im Streitjahr an 141 Tagen im Außendienst tätig gewesen ist und dabei 29 521 km zurückgelegt hat, bildet das häusliche Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt seiner gesamten beruflichen Betätigung. Ob Zahlungen des Arbeitgebers für ein häusliches Büro des Arbeitnehmers zu Arbeitslohn oder zu Vermietungseinkünften führen, hängt davon ab, ob die Nutzung des betreffenden Raums vorrangig dem Interesse des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers dient. Das Vorliegen eines pauschalen Bürokostenzuschusses spricht für Werbungskostenersatz und nicht für Mieteinnahmen. Kommt es dem Arbeitgeber nach der vorgelegten Bescheinigung bei Zahlung eines pauschalen monatlichen Bürokostenzuschusses nicht auf die Nutzung eines konkreten Raum...