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Festsetzungsfrist bei Beginn und Unterbrechung einer Außenprüfung
Für die Frage einer unmittelbaren Unterbrechung einer Außenprüfung nach ihrem Beginn kommt es unter Berücksichtigung des Umfanges des Prüfungsfalles darauf an, ob die bis zur Unterbrechung entfaltete Tätigkeit des Prüfers nach Zeitaufwand und sachlichem Umfang geeignet gewesen ist, verwertbare Ergebnisse hervorzubringen, an die bei Fortsetzung der Prüfung angeknüpft werden kann.