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Aus für reine Steuersparmodelle
Kabinett beschließt Beschränkung der Verlustverrechnung
Die neue Bundesregierung billigte am den Entwurf eines Gesetzes zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen (§ 15b EStG), der rückwirkend zum in Kraft tritt. Er gilt für alle so genannten Steuersparfonds, die nach diesem Stichtag erstmals vertrieben wurden. Aufgrund des Einspruchs des damaligen Umweltministers war der geplante Kabinettsbeschluss am noch gescheitert. Dem Gesetz muss der Bundesrat noch zustimmen. Die Zustimmung in der nächsten Bundesratssitzung am gilt allerdings als sehr wahrscheinlich.
Verrechnung nur noch mit positiven Einkünften derselben Einkunftsquelle
Nach dem Gesetzentwurf können Verluste aus so genannten Steuerstundungsmodellen nur noch mit späteren positiven Einkünften aus derselben Einkunftsquelle verrechnet werden. Steuerstundungsmodelle liegen vor, wenn aufgrund einer modellhaften Gestaltung steuerliche Vorteile in Form negativer Einkünfte erzielt werden sollen. Dies ist der Fall, wenn dem Steuerpflichtigen aufgrund eines vorgefertigten Konzepts die Möglichkeit geboten werden soll, zumindest in der Anfangsphase der Investition Verluste mit übrigen Einkünften zu verrechnen. Die Einschränkung ...