Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG auf die Umsätze eines Hofladens
Bezug: BStBl 2002 II S. 701
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung des (BStBl 2002 II S. 701) Folgendes:
Die Grundsätze des Urteils sind auf nach dem ausgeführte Umsätze anzuwenden.
Die Umsätze aus der Veräußerung zugekaufter landwirtschaftlicher Produkte unterliegen der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG, wenn der Bruttoeinkaufswert dieser Produkte im vorangegangenen Kalenderjahr 20 % des Gesamtumsatzes des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht übersteigen wird.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
BMF v. - IV A 5 -
S 7410 -
58/05
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
SJ 2006 S. 11 Nr. 1
UVR 2006 S. 7 Nr. 1
ZAAAB-71031