Anlaufhemmung der Festsetzungsverjährung bei Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung
Leitsatz
1) Die Aufforderung zur Abgabe einer Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung noch im vierten Jahr nach Entstehung der Erbschaftsteuerschuld
bewirkt gem. § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO, dass die Festsetzungsfrist erst mit dem Ablauf des Jahres beginnt, in dem die Erklärung
abgegeben wird.
2) Der zugleich erfüllte Tatbestand der Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO wegen Kenntnis der Finanzbehörde von der
Schenkung zieht nicht den Zeitpunkt des Fristbeginns vor, wenn außerdem die Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung
ergeht.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 129 Nr. 2 XAAAB-71010
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