BFuP Nr. 1 vom Seite 81

Die Beziehungen zwischen Gesellschaftsrecht und Betriebswirtschaftslehre, diskutiert an bilanzrechtlichen Problemen (Zusammenfassung)

Prof. Dr. Joachim Schulze-Osterloh

Das Bilanzrecht ist Gegenstand sowohl der Betriebswirtschaftslehre als auch der Rechtswissenschaft. Es hat – häufig unterschätzte – Auswirkungen auf das Gesellschaftsrecht. Je nach der Art der betroffenen Gesellschaft trägt es in unterschiedlicher Weise zur Kapitalerhaltung, zur Wahrung der Rechte der Gesellschafter untereinander und im Verhältnis zur Gesellschaft sowie zum Gläubigerschutz bei. Besonders ausgeprägt gilt das für die Aktiengesellschaft, aber auch hinsichtlich der Gesellschaft mit beschränkter Haftung und der Personenhandelsgesellschaften bestehen vergleichbare Bezüge. Diese Zusammenhänge werden an Hand praktischer Beispiele dargestellt. Die Ausführungen befassen sich nur mit dem Einzelabschluß. Beschränkt sich die Rechnungslegung – wie für den Konzernabschluß – auf bloße Informationsaufgaben, wird die juristische Relevanz der Bilanzierungsregeln sehr gemindert.

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Fundstelle(n):
BFuP 1/2004 Seite 81
TAAAB-70920