Die Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten nach dem im Kontext der Europäisierung und Internationalisierung der Rechnungslegung (Zusammenfassung)
Im Bereich der Rückstellungsbildung ist die Auslegung des Kriteriums der wirtschaftlichen Verursachung seit langem strittig. In einer neueren Entscheidung hat der I. Senat des BFH zur Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten grundlegend Stellung genommen. In dem Beitrag wird die Rückstellungsbildung vor dem Hintergrund der Generalnorm (true and fair view) unter Berücksichtigung der Euopäisierung und Internationalisierung der Rechnungslegung (IAS/IFRS) untersucht. Das Ergebnis bestätigt die Nichtpassivierung von Anpassungsverpflichtungen und die "Verteilung" von Entsorgungsverpflichtungsaufwendungen. Durch das BFH-Urteil ist der Richtungsstreit nicht entschieden.
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Fundstelle(n):
BFuP 3/2003 Seite 306
UAAAB-70895