Maßnahmen der Unternehmensleitung zur Abwehr von Unternehmensübernahmen in der rechts- und wirtschaftspolitischen Diskussion (Zusammenfassung)
Das Übernahmerecht stand und steht zumindest auf europäischer Ebene unter dem Kreuzfeuer der Rechtspolitik. Besonderer Stein des Anstoßes waren und sind insbesondere die Pflichten des Vorstandes der Zielgesellschaft im Falle eines (feindlichen) öffentlichen Übernahmeangebotes. Trotz des bisherigen Scheiterns einer Regelung auf europäischer Ebene ist nunmehr zum in Deutschland das "Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz" (WpÜG) in Kraft getreten. Es regelt erstmals verbindlich den notwendigen Inhalt und das Verfahren im Rahmen eines öffentlichen Übernahmeangebotes und löst damit den bislang – unverbindlichen – Freiwilligen Übernahmekodex der deutschen Börsensachverständigenkommission ab. Gleichzeitig mit dem neuen Übernahmegesetz sind Regelungen zum sog. Squeeze-Out, d. h. zum Herausdrängen von Minderheitsaktionären in das Aktienrecht eingeführt worden. Diese Möglichkeit wird derzeit in der Praxis bereits von zahlreichen Aktiengesellschaften genutzt. Der vorliegende Beitrag stellt die Neuregelungen des WpÜG sowie des Squeeze-Out mit praktischen und auch kritischen Anmerkungen vor.
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Fundstelle(n):
BFuP 5/2002 Seite 445
EAAAB-70870